Grundlegende Umweltvorschriften
Am 1. August 2023 wird die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der Mantelverordnung in Kraft treten. So lange gelten im Straßen- und Erdbau die länderspezifischen Regelungen bezüglich der Umweltverträglichkeit. Viele Bundesländer arbeiten in Anlehnung an die Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M20). Einige Bundesländer haben eigene Regelungen, zum Beispiel hat NRW eine Reihe von Erlassen zu diesem Thema als gesetzliche Grundlage geschaffen.

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