Grundlegende Umweltvorschriften
Am 1. August 2023 wird die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der Mantelverordnung in Kraft treten. Wenn Sie aktuell Projekte planen, die nach diesem Stichtag beginnen, dann ist die Verordnung zu beachten. Nutzen Sie in diesem Fall die Unterlagen und Hilfestellungen unserer EBV-Informationskampagne. Bis zum Inkfrafttreten der EBV gelten jedoch weiterhin die länderspezifischen Regelungen bezüglich der Umweltverträglichkeit wie nachfolgend dargestellt. Viele Bundesländer arbeiten in Anlehnung an die Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M20). Einige Bundesländer haben eigene Regelungen, zum Beispiel hat NRW eine Reihe von Erlassen zu diesem Thema als gesetzliche Grundlage geschaffen.

Weitere Informationen zu Umweltvorschriften bietet das Handbuch Ersatzbaustoffe. Kostenfrei bestellen