Grundlegende Umweltvorschriften
Zurzeit gibt es noch keine bundeseinheitliche Regelung der Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Ersatzbaustoffen. Dies ist zurzeit mit der sogenannten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der Mantelverordnung noch in Arbeit. So lange gelten im Straßen- und Erdbau die länderspezifischen Regelungen bezüglich der Umweltverträglichkeit. Viele Bundesländer arbeiten in Anlehnung an die Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M20). Einige Bundesländer haben eigene Regelungen, zum Beispiel hat NRW eine Reihe von Erlassen zu diesem Thema als gesetzliche Grundlage geschaffen.

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