Niederlande als Vorreiter
Es gibt in Deutschland zwar die DAfStB-Richtlinie für rezyklierte Gesteinskörnungen, die den Einsatz definierter rezyklierter Gesteinskörnung für den partiellen Einsatz in Beton und Mörtel regelt; aber für den Einsatz von HMV-Asche gibt es kein Regelwerk. Hier bedarf es in Deutschland einer bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Zulassung im Einzelfall des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
In den Niederlanden ist man wesentlich weiter – hier gibt es eine solche Regelung bereits, nämlich die im Oktober 2012 eingeführte Richtlinie CUR-Aanbeveling 116, welche den Einsatz von HMV-Asche als Zuschlag für Beton definiert. In Kombination mit den europäischen Normen ergibt sich ein großen Anwendungspotenzial. mehr zu den Normen

Niederländische Produktion von Betonplatten mit HMV-Asche