Güteüberwachung und Prüfung
Die Eigenüberwachung WPK (werkseigene Produktionskontrolle) und die Fremdüberwachung bilden zusammen das Güteüberwachungssystem. Es gibt klare Vorgaben für die Prüfungen und Prüfhäufigkeiten, die im Rahmen der Güteüberwachung von Hausmüllverbrennungsasche durchzuführen sind. Die Vorgaben unterscheiden sich nach der geplanten Verwendung des Materials.

Der Eignungsnachweis sowie die Prüfungen der regelmäßigen Fremdüberwachung dürfen ausschließlich von anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden. Die Anerkennung dieser Prüfstellen erfolgt durch die oberste Straßenbaubehörde des jeweiligen Bundeslandes oder durch eine von dieser als zuständig benannte Straßenbaubehörde.