Regelmäßige Güteüberwachung und Prüfung
Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und die Fremdüberwachung (FÜ) ergänzen das Güteüberwachungssystem. Es gibt klare Vorgaben für die Prüfungen und Prüfhäufigkeiten, die im Rahmen der Qualitätssicherung für Hausmüllverbrennungsasche durchzuführen sind. Für die bautechnischen Parameter sind die Vorgaben im Regelwerk der FGSV, für die wasserrechtlichen in der Ersatzbaustoffverordnung festgeschrieben.

Der Eignungsnachweis sowie die Prüfungen der regelmäßigen Fremdüberwachung dürfen ausschließlich von anerkannten Überwachungs- bzw. Prüfstellen durchgeführt werden.