Primär- und Ersatzbaustoffe ergänzen sich
Grundsätzlich ist in den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften das Gebot der produktneutralen Ausschreibung verankert. Fakt ist: Die Einsatzmöglichkeiten von Ersatzbaustoffen sind aufgrund entsprechender Umweltvorgaben im Vergleich zu Primärbaustoffen eingeschränkt. Lokale Umweltbedingungen, bautechnische Anforderungen sowie die Art der Ausführung sind Einflussfaktoren, die bei jedem Projekt in der Ausschreibungsphase geprüft werden müssen. Ausschreibende Stellen neigen aufgrund eines höheren Aufwands teilweise dazu, Ausschreibungen nicht produktneutral zu formulieren, so dass nur Naturmaterialien zugelassen sind und damit die Ausführung mit sekundären Baustoffen ausgeschlossen ist.
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Ausführung mit Ersatzbaustoffen genauso sicher und eine wirtschaftlich interessante Alternative zur konventionellen Bauweise mit Primärbaustoffen. Wer sich für den Einsatz von Ersatzbaustoffen – häufig in Kombination mit Primärbaustoffen – entscheidet, trägt aktiv zum Ressourcen- und Klimaschutz bei.
