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Ausführung von Straßenbaumaßnahmen mit HMVA Müllverbrennungsschlacke

Straßenbau im Sinne der Ressourcenoptimierung

Straßen müssen so beschaffen sein, dass sie den Belastungen durch Verkehr und Klima möglichst lange standhalten. Neben einer ausführlichen Planung sind die Ausführung und die ausgewählten Baumaterialien die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Qualität und damit die mögliche Lebensdauer einer Straße. Gleichzeitig müssen ökologische Aspekte wie Ressourcen- und Umweltschutz beachtet werden. Die Herausforderung für Kommunen und Gemeinden, Bundesländer und den Bund: mit begrenzten Mitteln das beste Ergebnis erzielen.

Primär- und Ersatzbaustoffe ergänzen sich

Grundsätzlich ist in den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften das Gebot der produktneutralen Ausschreibung verankert. Fakt ist: Die Einsatzmöglichkeiten von Ersatzbaustoffen sind aufgrund entsprechender Umweltvorgaben im Vergleich zu Primärbaustoffen eingeschränkt. Lokale Umweltbedingungen, bautechnische Anforderungen sowie die Art der Ausführung sind Einflussfaktoren, die bei jedem Projekt in der Ausschreibungsphase geprüft werden müssen. Ausschreibende Stellen neigen aufgrund eines höheren Aufwands teilweise dazu, Ausschreibungen nicht produktneutral zu formulieren, so dass nur Naturmaterialien zugelassen sind und damit die Ausführung mit sekundären Baustoffen ausgeschlossen ist.

Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Ausführung mit Ersatzbaustoffen genauso sicher und eine wirtschaftlich interessante Alternative zur konventionellen Bauweise mit Primärbaustoffen. Wer sich für den Einsatz von Ersatzbaustoffen – häufig in Kombination mit Primärbaustoffen – entscheidet, trägt aktiv zum Ressourcen- und Klimaschutz bei.

Anwendungsgebiete im Straßen- und Erdbau

GRANOVA Hausmüllverbrennungsasche wird am häufigsten als Ersatzbaustoff/Sekundärbaustoff im Straßenunterbau eingesetzt. Seltener und nur in ausgewählten Belastungsklassen wird der Baustoff auch in der Frostschutzschicht oder Schottertragschicht des Straßenoberbaus verwendet. Die Rahmenbedingungen, die dabei beachtet werden müssen, um den Schutz von Boden und Grundwasser sicherzustellen, sind in der Ersatzbaustoffverordnung definiert.

Hauptanwendung von GRANOVA Hausmüllverbrennungsasche: Unterbau von Straßen

Einsatzgebiete auf einen Blick

Unter Zugrundelegung der Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ergeben sich für Ersatzbaustoffe aus Hausmüllverbrennungsasche die auf dieser Seite zusammengefassten Einsatzmöglichkeiten. Die Tabellen zeigen die Anwendungsgebiete in Form eines Ampelsystems für die nach EBV definierten Materialklassen HMVA-1 und HMVA-2. Unterschieden werden fünf Fälle in Abhängigkeit der lokalen Rahmenbedingungen (siehe auch MEB Grundlagen).


Hinweise zu den Einbautabellen:

  • Der Einsatz von Hausmüllverbrennungsasche in Wasserschutzgebieten WSG I und II ist ausgeschlossen.
  • Ein Einsatz von Hausmüllverbrennungsasche bei Grundwasserdeckschichten aus Kies bzw. grobkörnigen Material ist nicht zulässig; in diesem Fall kann ggf. mit Zustimmung der Behörde eine künstliche Deckschicht hergestellt werden.
  • HMVA-1 und HMVA-2 unterliegen einer Mindesteinbaumenge von 50 bzw. 250 m³. Ausnahmen gelten für Instandsetzungs- und Ergänzungsmaßnahmen.
  • Bei Einhaltung der hier dargestellten Einbaubedingungen bedarf es keiner wasserrechtlichen Erlaubnis.
  • Außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten besteht für HMVA-1 und HMVA-2 ab einer Einbaumenge von 250 m³ eine Anzeigepflicht; unterhalb dieses Volumens gibt es eine Dokumentationspflicht.
  • Innerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten unterliegen die meisten Ersatzbaustoffe, somit auch Hausmüllverbrennungsasche, unabhängig von Menge und Materialklasse einer Anzeigepflicht.
  • Stand 01.2024

Ausführung nach FGSV-Merkblatt

Beim Einsatz von GRANOVA im Straßenunterbau können unterschiedliche Bauweisen zur Ausführung kommen, wobei sehr häufig die Kernbauweise zur Anwendung kommt. In der Ersatzbaustoffverordnung ist festgeschrieben, dass Erdbauwerke basierend auf dem FGSV-Merkblatt M TS E über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau einzuhalten sind.

Alle Bauweisen finden Sie in unserem Handbuch Ersatzbaustoffe, das Sie auf online und als Printausgabe nutzen können. mehr

Vorteile auf einen Blick

Die Bauweise mit GRANOVA ist nicht nur die nachhaltige Variante, sondern bietet viele weitere Vorteile:

hohe Wirtschaftlichkeit im Vergleich konventioneller Bauausführung

technologisch hochwertiger und gütegeprüfter Baustoff

Konformität mit technischen Regelwerken des Straßen- und Erdbaus

nachgewiesene Umweltverträglichkeit nach Ersatzbaustoffverordnung

Ausführung im Sinne der Kreislaufwirtschaft durch Reduzierung von Deponiemengen

Ressourcenschonung durch vermiedene Abgrabung von Primärbaustoffen

GRANOVA