Sicherheit und Stabilität nach Deponieverordnung
Als gesetzliche Grundlage im Deponiebau dient die Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung). Sie ist u. a. maßgebend für Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien und regelt auch den Einsatz von Deponieersatzbaustoffen und Deponiebaustoffen. Sie gilt für Träger und Betreiber/Inhaber von Deponien und Langzeitlagern, Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie für Betreiber von Anlagen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoffen.

Multibarrierenprinzip von Deponien
Die Deponieverordnung regelt u. a. die folgenden Anforderungen:
- Geologische Barriere: Sie soll eine Ausbreitung der in flüssiger oder gasförmiger Form vorliegenden Schadstoffe verhindern.
- Lage zum Grundwasser: Mindestanforderung ist ein Abstand zwischen höchstem zu erwartendem Grundwasser und Oberkante der geologischen Barriere von mindestens 1 m.
- Hydraulische Barriere: Hier wird das Potenzialgefälle der Grundwasserfließrichtung als zusätzliche mögliche Barriere betrachtet.
- Deponiebasisabdichtung: Einbau erfolgt sowohl an den seitlichen Böschungsflächen als auch auf dem Deponieplanum; sie ist eine Kombination aus mineralischen Dichtungsschichten und/oder darauf liegenden Kunststoffabdichtungsbahnen, auf die zum Schutz vor Beschädigungen eine entsprechende Schutzschicht aufgebracht wird.
- Entwässerungssystem: In der Deponie fallen Wasser- und Sickerwassermengen an, die kontrolliert aufgefangen und abgeleitet werden.
- Stabilität des Deponiekörpers: Durch Abfallverfestigung z. B. mit Kalk oder Zement kann die Standsicherheit der Deponie erhöht werden.
- Deponieoberflächenabdichtung: Das System besteht aus mehreren Lagen wie der Rekultivierungsschicht, der Dränschicht bzw. dem Entwässerungssystem, einer mineralischen Dichtungsschicht, ggfs. einer Gasdränschicht und einer Ausgleichsschicht.
- Kontrolliertes Entgasen: Falls relevante Mengen von Gaskonzentrationen auftreten, sind Gasdränagen und Einrichtungen zur Fassung, Ableitung und Behandlung von Deponiegas zu installieren.
- Kontrollierte Wasser- und Sickerwassererfassung.