Niederlande als Vorreiter
In Deutschland gilt die DAfStB-Richtlinie für rezyklierte Gesteinskörnungen. Sie regelt den Einsatz definierter rezyklierter Gesteinskörnung für den Einsatz in Beton und Mörtel; für den Einsatz von HMV-Asche gibt es Stand heute dafür kein Regelwerk. Hier bedarf es in Deutschland einer bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Zulassung im Einzelfall des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
In den Niederlanden ist man wesentlich weiter – hier gibt es eine normierte Regelung bereits, nämlich die im Oktober 2012 eingeführte Richtlinie CUR-Aanbeveling 116, welche den Einsatz von HMV-Asche als Zuschlag für Beton definiert. In Kombination mit den europäischen Normen ergibt sich ein großen Anwendungspotenzial. mehr

Niederländische Produktion von Betonplatten mit HMV-Asche