Online testen und kostenlos bestellen
Der granova®-Würfel gleicht die Umweltvorschriften der LAGA M20 bzw. der Gemeinsamen Runderlasse NRW und die bautechnischen Vorgaben des FGSV-Regelwerks ab. Prüfen Sie durch Auswahl von Straßenart und Belastungsklasse den konkreten Einsatz von Hausmüllverbrennungsasche (Zuordnungswert Z2 bzw. Stoffklasse HMVA II) in Ihrem Bauvorhaben.
Voraussetzungen für den sicheren Einsatz:
- Baumaßnahmen außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten sowie hydrologisch sensitiven Gebieten
- Einbau unter wasserundurchlässiger Schicht (z. B. Asphalt, Beton, Kunststoffdichtungsbahn)
- Mindestabstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand von 1 m
- Mindestabstand zu korrosionsfähigen Bauten von 0,5 m
- Bauprojekte privater Bauherren erfordern eine wasserrechtliche Erlaubnis
Der Einsatz innerhalb von Wasserschutz- bzw. Heilquellenschutzgebieten WSG IIIA/HSG III und WSG IIIB/HSG IV ist generell möglich, aber stark eingeschränkt und deshalb gesondert zu prüfen.
Legende
- zulässig
- nicht zulässig
- eingeschränkt zulässig
- Außerhalb der Leitungszone und nur unter wasserundurchlässigen Flächen, bei denen nicht mit Aufbrüchen zu rechnen ist
- Nach M HMVA in Frostschutzschichten ohne Einschränkung der Belastungsklasse zulässig, aber nach TL SoB-StB 04 in den Bauklassen SV, I und II – entspricht Bk100 bis Bk10 – ausgeschlossen
- Es gibt Bundesländer, die den Einsatz im abgedichteten Pflaster zulassen
- Nach M HMVA in wenig beanspruchten Flächen sowie Rad- und Gehwegen zulässig, aber Einsatzmöglichkeiten in Schottertragschichten nach TL SoB-StB 04 nicht eindeutig definiert
Rechtlicher Hinweis: Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der wiedergegebenen Daten übernehmen wir keine Haftung. Aus den Angaben können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden.